Mein Hinweis war nichts anderes und ist mit einer gütigen Lizenz durchaus berechtigt.
Ist er nicht! Dazu müsste man erst die rechtlich vorgegebenen Wege, die du ja selbst ansatzweise beschreibst, beschreiten. Auch danach ist das Verwenden den Schutz umgehender Maßnahmen laut
§95a UrhG nicht erlaubt.