Wenn also Änderungen vom
DB Administartor nachvollzogen werden können, ist alles ok und man braucht keine Verschlüsselung?
Wenn man Änderungen aber nicht nachvollziehen kann, dann verschlüsselt man die Daten einfach, denn damit kann man dann sicherstellen, dass der
DB Administrator die nicht nachvollziehbaren Änderungen sehen und erkennen kann und damit nicht feststellen kann, dass sie nicht nachvollziehbar sind?
Es geht wohl nicht darum, daß der
DB-Admin die Änderungen nachvollziehen kann, sondern daß der Steuerprüfer auch die Änderungen nachvollziehen kann, die vom
DB-Admin direkt auf der Datenbank gemacht wurden.