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Bünni

Registriert seit: 4. Mär 2019
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#4

AW: Code Signing Zertifikat erwerben

  Alt 17. Apr 2019, 14:56
Wäre ggf die Anmeldung als Kleinunternehmer ausreichend, um eine DUNS-Nummer beantragen zu dürfen?

Folgende Seite habe ich mir zwar durchgelesen aber richtig verstanden noch nicht. https://www.fuer-gruender.de/wissen/...inunternehmer/
Da ich mit meiner Software gewollt keine Einnahmen erziele -außer freiwillige Spenden- (reicht eine Spende überhaupt schon aus, damit ich ein Gewerbe anmelden muss?) bin ich mir auch nicht sicher, ob ich überhaupt Kleinunternehmer werden kann.
Ist Kleinunternehmer gleichzusetzen mit Privatperson?

Eine Googlesuche ergibt
Zitat:
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss."
http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#...enden.E2.80.9C
Hier habe ich auch noch etwas gefunden: https://www.existenzgruender.de/Shar...-anmelden.html
Es lässt sich herauslesen, dass man als Kleinunternehmer eine DUNS-Nummer beantragen kann. Firmenname sei dann der voll ausgeschriebene Vor- und Nachname der Kleinunternehmerin oder des Kleinunternehmers.

Antwort #2 auf dieser Seite ist auch hilfreich: https://www.123recht.de/forum/steuer...__f101109.html

Es sieht also so aus, als ob man unbedingt Kleinunternehmer anmelden sollte, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Sicher ist wohl sicher.
Auch geht aus all den Texten hervor, dass man dann seinen Vor- und Nachnamen als Unternehmensnamen nehmen darf. Einen Fantasienamen darf man nicht wählen, da man als Kleinunternehmer keine Firma ist. Zusammengefasst kann man also sagen, dass man so eine DUNS-Nummer beantragen kann?

Geändert von Bünni (17. Apr 2019 um 15:54 Uhr)
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