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MichaelT

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Delphi 10.3 Rio
 
#8

AW: Artikel 17 (ehemals Artikel 13): welche Vorteile haben Softwareentwickler?

  Alt 16. Apr 2019, 17:10
Es stellt sich schon die Frage, ob die nicht an einer etwaig anfallenden 'Entlohnung' aus dem Titel heraus bei dir mitschneiden.

Beim Urherberrecht scheitert die Gewichtung im Moment in der Praxis. Im Falle der AKM in Österreich wird versucht aus Playlisten (Logs) und auch aus Abspielanlagen Listen zu ziehen welcher Titel wie oft gespielt wurde. Dafür müssten die aber im Falle der Verwendung im Rahmen der Privatsphäre im Haushalt die gespielten Titel zumindest sammeln.

Das Mapping ist eher schwierig. Es gibt eigene kostenpflichtige Verzeichnisse (CDs ala Herold oder Gelbe Seiten) in denen vermerkt steht welches Lied, welcher Musiker, ... usw.

Die Datenbanken selbst sind so geschissen aufgebaut, dass man sie nicht wirklich leicht verbinden kann und damit nur über das auf der CD mit ausgegebene Programm. Stand vor 10 Jahren ca. Seit dem beschäftige ich mich mit dem Thema nicht mehr.

Zitat:
Wieso sollten Freeware-Entwickler, die das dann ja eher als Hobby betreiben, davon profitieren? In der ganzen "Reform" ging es doch in erster Linie um die Interessen der Verwertungsgesellschaften.
Mir geht es primär um die Sachlage, dass dubiose Downloadportale dann die Programme eventuell nicht mehr ohne Weiteres anbieten können oder dürfen. Ist man was das angeht nicht geschützt? Kann man sich anders dagegen schützen?
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