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Gausi

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Delphi 11 Alexandria
 
#7

AW: Artikel 17 (ehemals Artikel 13): welche Vorteile haben Softwareentwickler?

  Alt 16. Apr 2019, 13:51
"Können" werden die das weiterhin.

"Dürfen" kommt drauf an. Die meisten OpenSource-Lizenzen erlauben die Weiterverteilung, und schließen meines Wissens nach auch kommerzielles Anbieten nicht aus. Wenn jemand also ein Geschäftsmodell darauf entwickelt, dass er für die Bereitstellung eigentlich kostenloser Software eine Bezahlung verlangt, kann er das in vielen Fällen tun.

Wenn du eine selbst gebastelte Lizenz nimmst (oder einfach nur "Freeware" schreibst), darf es oft eigentlich keiner verteilen außer du. Da bei solchen Dingen aber meist kein Jurist hintersteckt, der sich im Zweifel wehrt, landen diese Programme auch oft auf unterschiedlichen Downloadportalen.

Aber wie gesagt - in der Hinsicht ändert die aktuelle Urheberrechtsreform glaube ich gar nichts. Hauptänderung ist ja auch die Verschiebung der Haftungsfrage vom User auf die Plattform. Und in den Fällen, die du beschreibst, gibt es ja meist gar keine "User", die die Urheberrechtsverletzung durch einen Upload deiner Software auf die Plattform begehen, sondern das kommt durch die Betreiber der Plattform direkt.
The angels have the phone box.
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