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MichaelT

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#4

AW: Artikel 17 (ehemals Artikel 13): welche Vorteile haben Softwareentwickler?

  Alt 16. Apr 2019, 11:36
Softwareentwicklung ist überhaupt nicht am Radar. Meiner Ansicht nach läuft das ganze auf eine Art GEZ Gebühr für Internetzugriff raus und damit bleibt die Frage verbunden, ob man überhaupt noch auf ein Urheberrecht kann verzichten.

Für Softwareentwicklung heißt das, dass die 'Funktion' des 'Copyrights' welche bei uns in Europa gesplittet war/ist nurmehr sehr beschränkt resp. gar nicht mehr im Sinne eines 'kleinen Patentrechts' kann gebraucht werden. Ich persönlich würde das Free Modell (Free Software - nicht As in Beer) noch eher passend betrachten, da die Verwahrung im Eigentum stark mit der Absicht und Fähigkeit verbunden bleibt Software für den eigenen Gebrauch anzupassen. Alles andere wäre Besitz und damit wären wir fast in der Begriffswelt des bürgerlichen Rechts die jetzt auch schon galt.

Prinzipiell stimmt es, dass es um die Medienkopierer geht und weniger die Urheber resp. jene die das entsprechende Recht halten.

Einzig die Entwickler von Uploadfil.. -äh- Erkennungssoftware könnten profitieren. Wobei da auch eher die unseriösen. Denn die seriösen wissen, dass dieser ganze KI-Quatsch in dem Kontext eher schlecht als recht funktioniert.
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