Ich habe das Gefühl, ihr müsst euch erstmal mit dem Begriff "Rechtsweg" vertraut machen. Wenn man eine Software entwickelt und dann damit wirbt "Mein Programm kann A, macht B und verhindert C", dann ist das eine Zusicherung einer Produkteigenschaft gegenüber dem Erwerber. Kommt hier ein Kaufvertrag zustande, dann werden A, B und C Vertragsbestandteil.
Wenn der Erwerber nun Schindluder treibt und Steuern hinterzieht, dann wird sich das Steuer
strafverfahren gegen den Erwerber richten. Wenn derjenige dann eine hohe Strafzahlung auferlegt bekommt, sieht er sich womöglich motiviert, ein
Zivilverfahren gegen dich als Softwareanbieter anzustrengen, weil dein Programm z.B. C nicht wie versprochen verhindert hat. (Strafrecht und Zivilrecht ist zweierlei)
Möglicherweise kommt die Finanzbehörde auch direkt zu dir und klopft dir auf die Finger, weil C vllt. gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist dann als eine Art Aufforderung zur Nachbesserung zu verstehen, damit der Mangel an C nicht großflächig zur Steuerhinterziehung ausgenutzt wird.
Etwas anderes ist es, wenn du vorsätzlich Funktionen einbaust, die Steuerhinterziehung ermöglichen (z.B. eine Azubi- oder Praktikantenfunktion in das Kassensystem).
Anders als z.B. in den USA genügt es im deutschen bzw. europäischen Rechtsraum nicht, durch einen Hinweis in der Bedienungsanleitung wie "C darf nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden" die Verantwortung auf den Anwender abzuwälzen.
Im Fall der Fälle musst du glaubhaft nachweisen können, dass du alles dir mögliche unternommen hast, um deine Software gesetzeskonform zu gestalten.
Wie immer gilt: Ich nix Anwalt, alles nur Laienschauspiel!