Evtl. wäre ein Ausweg die Software einfach entsprechend zertifizieren zu lassen ?
Dann läge die Verantwortung der richtigen Einschätzung bei dem Prüfer, und es muss womöglich keine offene Schnittstelle geben.
In der GoBD ist das unter Punkt 12 explizit ausgeschlossen! Dort steht
Zitat:
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.