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Schokohase
(Gast)

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#43

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 11. Apr 2019, 23:00
@BlueStarHH

Du musst auch den gesamten Kontext lesen und nicht nur die Stellen, die deinen Standpunkt belegen.
Zitat:
  • Das Finanzamt war zu einer Hinzuschätzung berechtigt, weil die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß war. So fehlten die Programmierprotokolle, aus denen sich nachträgliche Änderungen der elektronischen Kasse ergeben konnten. Ein Prüfer muss nämlich erkennen können, ob und wie die Programmierung der Kasse verändert worden ist.
  • Das Fehlen von Programmierprotokollen bei einem bargeldintensiven Betrieb ist nur dann unschädlich, wenn Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Die Kassen des Klägers waren aber manipulierbar. Dies hat ein Gutachten ergeben, das vom FG eingeholt worden ist. Unbeachtlich ist dabei, ob eine Manipulation einfach ist und von einem PC-Laien durchgeführt werden kann oder ob eine Manipulation schwierig ist und nur von einem EDV-Spezialisten vorgenommen werden kann. Auf eine tatsächliche Manipulation der Kasse kommt es ebenfalls nicht an.
Weil es keine Programmierprotokolle gab und die Kasse manipulierbar war, darum gab es einen auf den S*ck.

Wären die Programmierprotokolle vorhanden, dann wäre es trotz manipulierbarer Kasse korrekt gewesen.
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