zusätzlich muß die Person deren Daten erfaßt werden, darüber informiert werden, daß die Daten erfasst werden.
Das stimmt nicht. Die DSGVO enthält 4 Gründe, aus denen es zulässig sein kann, die Daten einer Person zu verarbeiten:
- gesetzliche Vorschrift
- Bedrohung von Leib/Leben
- Unmittelbar notwendig zur Abwicklung meiner Geschäfte
- Zustimmung der Person (und NUR hier braucht Information)
Sehr wohl steht allen Personen das Recht auf Auskunft zu. Aber das ist eine Hol- und keine Bringschuld.