An sich der Fall den du beschreibt sonnenklar. Hobby.
Für mich wäre eine Entwicklung einer App für Mitarbeiter und Kunden nicht durch die CE Lizenz abgedeckt, auch wenn kein Umsatz damit direkt erwitschaftet wird. Sobald die Anwendung in Betrieb geht ...
Einfaches Beispiel das Übergang besser zeigt wäre ein Arbeitspsychologe der Apps entwickelt und die gewonnenen Erkenntnisse in Seminaren verbreitet. Das wäre ein Fall in dem die 'anderen Einnahmen' schlagend werden.
Rechnungen können in unseren Breitegraden nur von Unternehmen geschrieben werden und jeder eine Rechnung schreibt tritt als Unternehmer auf. Rolle. Schein und Sein sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Für die Haftung sind die gewerberrechtlichen Aspekte relevant und mit der einher geht die Frage nach der Maßgeblichkeit im betrieblichen Einsatz. Die EMB kann die Haftung nicht so leicht ausschließen. EMB wird genauso fällig, wenn bei der Verwendung einer vom Programmierer hergeschenkten Software ein Fehler auftritt und ein Schaden verursacht wird.
Das Problem des Fragestellers ist eher, dass er Softwareentwickler ist.
Bei Apps in einem Appstore wird auf einmal dieser Sonderfall akut. Ist jemand der eine App in einen Appstore stellt eine gewerblicher Softwareentwickler und stellt er oder sie App im Rahmen eines Unternehmens in einen Appstore.
Hallöle...
Zitat:
Lizenznehmers ist z.B. SubData. Wenn er ein Untenehmen hat (keine Firma) die z.B. Gebäude reinigt mit einem Umsatz von 100.000 Euro darf er demnach die CE nicht benutzen, auch nicht für ein Programm zu seiner privaten Modeleisenbahn.
..das sehe ich anders.
[Aus den Lizenzbedingungen]
Zitat:
und sie für die Entwicklung von Anwendungen zur eigenen Nutzung bzw. für den Vertrieb von damit entwickelter Software bis zu 5.000 US-