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Delphi 11 Alexandria
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AW: Delphi Community Edition
13. Feb 2019, 17:00
Bei einem Einzel-Unternehmer bzw. Gesellschafter einer OHG, Komplementär einer KG oder "Gesellschafter" einer GbR/Sozietät ist die natürliche Person Rechtsobjekt.
Für die Schulden eines solchen Unternehmens haftet er persönlich. Eine "gesonderte" Privatperson als gesondertes Rechtsobjekt existiert in diesem Fall nicht. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus (bzw. bei den Kommanditisten einet KG), hier ist die juristische Person "Unternehmen" das Rechtsobjekt und der Gesellschafter handelt nur in deren Namen oder als natürliche Person.
Markus Kinzler
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