Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann liegt bei einem Verkäufer-Endverbraucher-Verhältnis die Beweislast ein halbes Jahr auf Verkäuferseite.
Das ist zwar richtig, nützt aber nach Ablauf der ersten 6 Monate nichts mehr. Und manchmal reichen die eben nicht, um einen Fehler sauber zu analysieren; insbesondere sporadisch auftretende Fehler sind so "herrlich" zu untersuchen, was sicherlich viele hier im Forum kennen
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Grüße
Dalai
Könnten wir uns dann darauf einigen, dass "dringend davon abraten" eine viel zu krass gewählte Formulierung ist, und es letztlich auf die individuelle Risikobereitschaft ankommt? Weil es scheint ja durchaus nicht so zu sein, als würde diese Verpackungsart einen technischen Nachteil nach sich ziehen, sondern es geht ausschließlich um die "Zusatzleistung" einer erweiterten Garantie - einen Service.
Ich finde schon, das eine Garantie zum Guten Ton gehört. Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit schlampig ausgeführt hat, muss schließlich auch die Mängel seiner Arbeit unentgeltlich beseitigen. Unentgeltlich in dem Sinne, dass er für den Mehraufwand nicht extra bezahlt wird. Wir sollten uns schon alle gegenseitig Qualität bei unserer Arbeit liefern. Der Programmierer mit seiner Software, der PC Hersteller mit seiner Hardware wie auch die Putzfrau, die unsere Gebäude sauber hält. ...