Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann liegt bei einem Verkäufer-Endverbraucher-Verhältnis die Beweislast ein halbes Jahr auf Verkäuferseite.
Das ist zwar richtig, nützt aber nach Ablauf der ersten 6 Monate nichts mehr. Und manchmal reichen die eben nicht, um einen Fehler sauber zu analysieren; insbesondere sporadisch auftretende Fehler sind so "herrlich" zu untersuchen, was sicherlich viele hier im Forum kennen
.
Grüße
Dalai