Zitat:
Garantie != Gewährleistung! Für die 2 Jahre Gewährleistung in Deutschland (bei neuen Artikeln) steht entweder der Händler oder der Hersteller gerade.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann liegt bei einem Verkäufer-Endverbraucher-Verhältnis die Beweislast ein halbes Jahr auf Verkäuferseite. Also der Käufer kann einen Fehler behaupten und der Verkäufer müßte nachweisen, dass der Prozessor fehlerfrei ist. Das ist eigentlich viel besser als jede Garantie.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.