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Daniel
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#2

AW: DVGO und Community Version

  Alt 24. Jul 2018, 21:47
Du trittst mit Embarcadero in eine von dir initiierte und gewünschte geschäftliche Beziehung. Embarcadero kann sich stets auf ein berechtigtes Interesse berufen, hierfür einen Kundendatensatz anzulegen.
Den Verwendungszweck, die telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marketing, haben sie klar angegeben. In dem Punkt ist alles in Ordnung.
Bleibt die Sprache. Die Datenschutz Grundverordnung schreibt keine Sprache per se vor. Es ist von einer für den Betroffenen verständlichen Form die Rede. Bei Softwareentwicklern darf man getrost davon ausgehen, dass die englische Sprache diesem Kriterium hinreichend genügt. Die DS-GVO ist europäisches Recht. Es heißt, dass ein Unternehmen zunächst in seiner jeweiligen Landessprache zu formulieren hat.


Und über allem steht natürlich deine freie Entscheidung dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg

Geändert von Daniel (24. Jul 2018 um 21:51 Uhr)
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