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Schokohase
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#13

AW: Kassensicherungsverordnung ab 2020 - die technische Seite

  Alt 18. Jul 2018, 08:20
Dieser Stick ist aber für das aktuelle Szenario - so wie ihr den einsetzen wollt - zwecklos. Denn damit kann man nur beweisen, dass man zum Zeitpunkt X bestimmte Daten gespeichert hat. Mehr nicht.

Ob diese Daten jetzt die echten Daten oder eben Fantasiedaten sind kann damit nicht belegt werden.

Für mich ergibt sich aktuell nur ein probates Mittel, wenn ich beweisen will, dass alles korrekt abläuft: Mit dem revisionssicher abgelegten Protokoll der Druckausgabe vom Bon-Drucker.

Siehe dazu auch Fiskalspeicher-Technik

Natürlich ist es ein Leichtes auch die Druckausgabe entsprechend zu manipulieren, aber denkt euch was passiert, wenn Egon Meier aus Klein-Machnow auf seinem Bon die falschen Preise oder nicht alle Artikel aufgelistet findet. Dagegen ist die Steuerfahndung der reinste Ponyhof.
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