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AW: Ist die Blockchain mit der DSGVO vereinbar?
4. Mai 2018, 10:04
Blockchains rein als Technologie selbst sind mit der DSGVO vereinbar. Wenn Daten gelöscht werden müssen, werden die Daten gelöscht. Wenn diese mit anderen Daten unzertrennbar vermengt sind, müssen diese Daten eben mitgelöscht werden. Soll heißen: Auch eine Blockchain sind am Ende nur Bits und Bytes die irgendwo gespeichert und wieder gelöscht werden können. [Edit] Klarstellung: Ein einzelner Block in der Kette ist nicht löschbar - jeder Block ist mit den vorherigen Blocks vermengt. Wenn ein einzelner Datensatz gelöscht werden muss, muss die ganze darauffolgende Kette gelöscht oder neu berechnet werden.
Der große Vorteil von Blockchains ist, dass Daten dezentralisiert gespeichert werden können. Das heißt natürlich, dass ich (und jeder andere auch) verifizieren kann, dass die Daten korrekt sind, aber ich verliere die Fähigkeit, die Daten zu löschen. Das ist nicht zwingend ein Problem von Blockchains, sondern eher ein Problem der verteilten, öffentlichen Datenspeicherung. Wenn ich meine Daten, die ich auch löschen können muss, auf 200 Rechner verstreue, muss ich sicherstellen, dass ich die Daten von diesen 200 Rechnern wieder löschen kann. Wenn ich die Daten bereitstelle sodass jeder sie auf seinem eigenen System speichern kann, müsste ich in der Lage sein, Daten aus dem System löschen zu können.
Wobei man auch anmerken muss: Derzeit rennt jeder Blockchains hinterher. Dabei sind sie in den meisten Fällen eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Insb. im Bezug zu Daten die von Benutzern generiert werden würde ich mir mehrfach überlegen, ob Blockchains wirklich die richtige Lösung sind.
Mike Passion is no replacement for reason
Geändert von JasonDX ( 4. Mai 2018 um 10:27 Uhr)
Grund: Klarstellung im 1. Absatz, siehe auch #26 und #27
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