Die DSGVO gilt nur für personenbezogene Daten, solange in einer konkreten Blockchain also keine personenbezogene Daten (uU auch
IP-Adressen) gespeichert sind, kein Problem.
Sonst: Nein.
https://www.cloudcomputing-insider.d...-hat-a-669776/
https://www2.deloitte.com/dl/de/page...hutzrecht.html
Zur DSGVO gibt es noch keine praktische Erfahrung zur Umsetzung, daher sind da noch Anpassungen bzw Interpretationen zu erwarten. Wie zB kann man nachweisen, dass die Daten einer Person nicht mehr im System sind? Geht ja gar nicht, nur weil ich sie nicht finde, heißt das ja nicht, dass sie nicht mehr da sind. Wie lösche ich Daten von WORMs?