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günni0
(Gast)

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#2

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig

  Alt 19. Apr 2018, 20:45
Zitat:
Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden.
Na endlich.

Es gab aber noch einen anderen Workaround, womit man sich vermutlich nicht strafbar gemacht hat: einfach AdGuard als DNS im Router eingeben.
Der filtert auch Werbung auf vielen vollgemüllten Nachrichtenseiten raus.
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