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BGH: Werbeblocker sind zulässig
19. Apr 2018, 20:34
BGH: Werbeblocker sind zulässig - ARD-Text Seite 421
Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig.
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof verkündet.
Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden.
Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.
Da Nutzer den Filter aktiv intallieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor.
Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren.
Nachtrag:
Adblocker: Springer zieht weiter
Der Springer-Verlag will gegen das Urteil zugunsten von Werbeblockern vor
das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Der Verlag sieht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs die im Grundge-
setz geschützte Pressefreiheit gefährdet.
Werbeblocker zerstörten gezielt die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung, heißt es.
Springer hatte gegen die Firma Eyeo geklagt.
Das Unternehmen bietet ein Programm an, dass unerwünschte Werbung auf Internetseiten automatisch ausblendet.
Der BGH hält das für zulässig.
Az. I ZR 154/16
ARD-Text Seite 110
Geändert von OLDIE1950 (19. Apr 2018 um 23:17 Uhr)
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