Ich bitte vllt auch noch mal die Lösung mit Evalution näher zu begutachten.
Mein Vorhaben ist hier, dass pro Bankaccount ein Bewertungssystem vergeben wird (Sprich ein Benutzer kann mehrere besitzen). Bewertungssystem sehe ich mit einer persönlichen Einschätzung über die Notwendigkeit der Buchung. Das lässt später wieder in statistischen Auswertungen heran ziehen, indem mir das Programm sagt: 25% deiner Kosten sind nach deinem Bewertungsschema wirklich notwendig (zum Beispiel 1 = sehr notwendig, 6 = unnötig / Luxus).
So lässt sich leicht herausstellen: Wo habe hohe Ausgaben und wie werden diese bewertet. Im vorangegangen Beispiel: Wie notwendig sind diese Ausgaben.
Ein System in dem Buchungen gespeichert werden ist das Eine, etwas ganz anderes ist es gleichzeitig eine "Bewertung" einzutragen. Wer soll denn dazu Berechtigt sein?
Im Allgemeinen hat ein Angestellter eines Unternehmens die Berechtigung bis zu einer bestimmten Summe einen Auftrag zu zeichnen. Dieser Auftrag wird im Allg. auch nicht aus einer Laune heraus erteilt sondern steht im Normalfall im Kontext der Unternehmenspolitik. Wenn die Unternehmensführung der Meinung ist, daß Aufträge die ein Angestellter nicht unbedingt notwendig für das Unternehmen sind, wird sie dies vllt. mit Hilfe der vorhandenen Buchungsdaten belegen, aber eine Bewertung wohl nicht unbedingt in der Buchungsdatenbank ablegen.
http://www.spiegel.de/forum/karriere...-208608-7.html
Gruß
K-H