Auslegungssache. Vermutlich hast Du recht in diesem Fall. Aber was meinen Sie denn dann mit elektronischer Übertragung deiner meinung nach? Und warum blenden Sie die Anwendung aus?
Zum Glück kann jeder Softwarehersteller selber definieren wie seine Lizenzbedingungen aussehen und es dann eindeutiger Formulieren
Und wenn der möchte und festhält, das - ich drück es noch präziser aus - NUR mittels der Konsole eine Anwendung bedienbar ist hat er das Recht dazu. Wie tggm ist dem 2ten Post des Threads schon gesagt hat: Die Software soll nur von dem phyischem Rechner bedient werden ortsgebunden (und am liebsten auch Personengebunden - leider kann man das noch nicht kontrollieren auch wenns viele Hersteller hinterlegen hält sich keiner dran). Vielleicht kommt ja bald Iriserkennung haha
Ich wage es auch mal zu bezweifeln, ob es wirklich "fair use" ist wenn man wie eingangs beschrieben nur 2 Lizenzen kaufe und damit dann 6 Personen arbeiten auf insg. 16 Endgeräten.
Der Lizenznehmer muss die Anwendung ja nicht kaufen.