Natürlich müssen Fehler kostenlos und angemessen zeitnah korrigiert ("nachgebessert") werden. Das ergibt sich schon aus dem allgemeinen Vertragsrecht.
Das deutsche oder das US-amerikanische? So einfach ist das alles nicht wenn man Geschäfte mit Überseefirmen macht
Das deutsche natürlich. Schließlich verkauft Emarcadero auch in Deutschland und hat hier eine "rechtsfähige" Niederlassung, daran ist nichts "nicht so einfach". Aber die Pflicht, Verträge zu erfüllen, existiert sicher auch in Übersee, ich wage sogar zu behaupten, weltweit.