Richtig wäre, die originale, fehlerhafte Rechnung, so wie sie ist, als Stornorechnung zu schreiben, und ggf. automatisch eine neue Rechnung "mit neuer Rechnungsnummer" zu erzeugen. Nur so ist meiner Meinung nach der ganze Vorgang lückenlos dokumentiert und kann auf beiden Seite entsprechend verbucht werden, und ist somit auch für eine Prüfung nachvollziehbar.
Genau so ist es