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AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
1. Mär 2018, 12:49
Wir sprechen hier ja über die Rechnungserstellung und weniger über das Buchen in der Finanzbuchhaltung.
Was aber nun wirklich immer mal wieder vorkommt ist folgender Ablauf:
Lieferant A erstellt eine Rechnung für Kunde B.
Kunde B. wartet mit der Bezahlung bis zum maximalen Zahlungsziel und ggf. etwas darüber hinaus bis zu ersten Mahnung.
Dann ruf Kunde B. bei Lieferant A. an und moniert die Rechnung, es wären z.B. Fehler im Adressfeld Rechnungsempfänger oder eine Rechnungsposition wäre nicht ganz korrekt und er könnte die Rechnung so nicht bezahlen.
Lieferant A will Kunde B behalten und nimmt den Mängel auf und möchte die Rechnung der Richtigkeit halber korrigieren.
Nun hätten wir ein Fall, wo der Rechnungsersteller gerne seine Rechnung nachträglich bearbeiten möchte. Im günstigsten Fall betrifft es "nur" die Rechnungsanschrift, aber im schlechten Fall eben auch Rechnungspositionen und damit Summen und MwSt.
Nun könnte der Softwareanbieter natürlich dem Programmnutzer erlauben diese Änderungen zu tätigen, denn die Rechnung ist noch nicht bezahlt und möglicherweise auch noch nicht in der Buchhaltung. Der Rechnungsempfänger könnte die fehlerhafte Rechnung einfach vernichten, bekommt eine neue und alles ist gut.
Nun könnte aber die Eingangsrechnung bei Kunde B. bereit in der Buchhaltung angekommen sein, und die Ausgaben, Vorsteuer, etc. bereits gebucht sein. Und was weiß ich, was noch alles für Möglichkeiten existieren, damit jetzt gezielt Abgaben am Fiskus vorbei zu schleusen.
Richtig wäre, die originale, fehlerhafte Rechnung, so wie sie ist, als Stornorechnung zu schreiben, und ggf. automatisch eine neue Rechnung "mit neuer Rechnungsnummer" zu erzeugen. Nur so ist meiner Meinung nach der ganze Vorgang lückenlos dokumentiert und kann auf beiden Seite entsprechend verbucht werden, und ist somit auch für eine Prüfung nachvollziehbar.
Gruß Hobbycoder
Alle sagten: "Das geht nicht.". Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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