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AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung
28. Feb 2018, 22:30
für das teils Länder spezifisch ausgelegte Finanzrecht braucht es keine KI, das geht durchaus noch "zu Fuß"(nur eben NICHT mit purer Logik!).
Bei uns hier in Thüringen haben FA und Zoll nicht die besten, aber auch nicht die schlechtesten Analysewerkzeuge um "Bösewichten" auf die Spur zu kommen. Die "Bundes-Bafin" orientiert sich stark an Hessen, Bayern und B-W, das ist per "vorausschauendem" VorabSoftwareCheck lösbar.
Es gibt durchaus einen sagen wir GrauMarkt für "kommerzielle Unbedenklichkeitschecks". Nach dessen Tests und Angaben ist unsere in/für Thüringen voll aktuell bestätigte Software z.B. fürs Saarland nicht zu gebrauchen, weil ein paar dort beobachtete statistische Parameter nicht sicher eingehalten werden, was dort bis zum Initial-Trigger für eine Tiefenprüfung führen kann.
Was soll's... ich kenne mittlerweile die dortige Analyse-&Prüflogik... ich wüsste wie aktuell es buchungstechnisch auch dort zu umgehen wäre, nur genau das wäre ein angreifbarer Umgehungstatbestand für die Softwareanwender wie auch für mich als Softwarelieferant... werde ich also weder zur Vorabprüfung und schon gar nicht zur Umgehung implementieren.
..."kleinen Softwareschmieden sitzen zwischen den Fronten"...
NEIN... genau das sehe ich anders!
Wer seinen Kunden dokumentierte Grenzen(für Funktions&Analyse) aufzeigt und per Software sauber und hart umsetzt, dem kann auch WorstCase bis auf den ev. notwendigen Nachweisaufwand nicht viel passieren.
Schon pure eventuelle Warnfunktionen je nach Bundesland bzgl. "Wissensstand X" werde ich NIE in die Standardsoftware einbauen.
Eigene Kompatibilität zu Standards hat dann für mutige Anwender in speziellen Bundesländern den Vorteil, das die sich selbst im INet zusätzlich passende Analyse&Hilfs-Tools besorgen und nutzen können.
Wenn Sage, Lexware usw. das nicht aktiv verhindern, mache ich mir keinen Kopf wenn Daten meiner Software so auch nutzbar sind.
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