Das Problem liegt m.M.n. in der GoBD selbst. Diese ist so definiert, dass es letztlich keine wirklich eindeutigen Vorschriften, Verfahrensanweisungen und Grenzen festgelegt sind, und diese im Einzelfall so ausgelegt werden können wie es den Behörden passt. Auch eine "Freigabe" von FA oder ZA sind unverbindlich.
Auf den Punkt gebracht!