Heißt, die wirkliche Einhaltung der GoBD kann erst bestätigt werden, wenn in einem Einzelfall diese von einem Gericht als Eingehalten bestätigt wurde.
Ach schön wärs. Im Zweifel durch die Instanzen bis rauf zum EuGH und wieder runter zum OLG. Das zieht sich schon mal über eine Dekade. So viel Durchhaltevermögen haben doch nur die Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen, weil die Anwälte ja eine Existenzberechtigung brauchen. In der Praxis sieht es doch zumeist so aus, dass kleine Softwarebuden den außergerichtlichen Vergleich suchen. Denn andernfalls gehen dir deine Kreditlinien zum Teufel wenn dir 10+ Jahre so ein Verfahren anhängt.