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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#14

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 24. Feb 2018, 11:36
...Punkt 110 auf Seite 24:
Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen (vgl. Rzn. 3 bis 5) kann sowohl hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger) als auch softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibung, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) als auch organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) !!!gewährleistet!!! werden."...
-> "gewährleistet" gilt für den Normalbetrieb und nicht bei vorsätzlicher&multibler Manipulation... allein weil Erfüllung "auch organisatorisch" möglich, schließt das jeden Zwang zum Aufwand für absolut eineindeutige voll eigensichere und hoch manipulationsresistente Verfahren aus


..."Bis Du Dir sicher"...
ja, "ich" habe für unser simples Konzept jeweils bestätigte(und nebenbei auch selbst bezahlte) Feststellungsanfragen.. heißt Thüringer Finanzbehörden und Hauptzollamt reicht meine realisierte Sicherung der "Unveränderbarkeit".
(weil es bei uns auch um Abrechnung/Prüfung spezieller Formen von BAFIN regulierten Finanztransaktionen geht, habe ich mir auch dafür das Konzept per bezahlter Einzelfreigabe noch separat bestätigen lassen)


..."gilt das allgemein"...
NEIN!!!... entweder man beauftrage Fachanwälte mit der Vorabprüfung, oder man investiere weniger Geld aber mehr Zeit und Geduld zur Frage an die, welche es WorstCase später ev. kontrollieren

Geändert von mensch72 (24. Feb 2018 um 11:38 Uhr)
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