Leider kann ich im Moment nicht direkt auf den
Quellennachweis verweisen, weil das Bundesfinanzministerium den Download versemmelt hat
Aus dem Gedächtnis zitiert: "Eine Ablage in einem Dateisystem genügt den Anforderungen der GoBD regelmäßig nicht".
Was meinst Du mit "den Download versemmelt?" Funktioniert doch problemlos...
Punkt 110 auf Seite 24:
Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen (vgl. Rzn. 3 bis 5) kann sowohl hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger) als auch softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibung, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) als auch organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) gewährleistet werden. Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten.