So wie ich die GoBD verstanden habe, ist der Beleg (in welcher Form auch immer, sei es PDF oder DOCX oder sonstwas) gar nicht mehr der ausschlaggebende Punkt. Vielmehr liegt der Beleg-Ursprung in der Datenbank. Dort werden Belegdatensätze als "fakturiert" gekennzeichnet und dürfen dann nicht mehr bzw. nur noch in engen Grenzen verändert werden. Ausgegebene Belege sind quasi Abzüge. Bei Buchprüfungen wird dann geschaut, ob die Belege mit den Belegdatensätzen überein stimmen.
Eine reine Belegablage im Dateisystem wird in der GoBD selbst schon mehr oder weniger ausgeschlossen. Leider kann ich im Moment nicht direkt auf den
Quellennachweis verweisen, weil das Bundesfinanzministerium den Download versemmelt hat
Aus dem Gedächtnis zitiert: "Eine Ablage in einem Dateisystem genügt den Anforderungen der GoBD regelmäßig nicht".