Reine Inselanlagen in die EEG-Umlage mit einzubeziehen ist in etwa so bekloppt wie eine Autobahnmaut auf innerbetriebliche Gabelstapler zu erheben.
Und deshalb sind Sie auch von der EEG-Umlage ausgenommen.
https://blogs.pwc.de/auf-ein-watt/re...rsorgung/1860/
Das E-Auto ist ja keine Inselanlage, da es (bei fast allen Nutzern) primär aus dem normalen Stromnetz gespeisst wird und die Eigenstromproduktion zu vernachlässigen ist.
Der wichtigste Punkt wieso das trotzdem egal ist, wäre:
Zitat:
Die in der Praxis wichtigste Befreiungsvorschrift ist die Bagatellregelung. Darunter fallen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW. Befreit sind die ersten 10 MWh Strom pro Kalenderjahr.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.