..."Da stellt sich dann schon die Frage, ob ein solches Solarauto nach deutschem EEG-Recht nicht als Inselanlage einzustufen wäre, wonach der aus den Solarzellen erzeugte Strom zu versteuern ist."...
Die Frage ist nach EEG und seinen Durchführungsbestimmungen recht einfach zu beantworten: ja
Warum werden denn für die E-Autos so spezielle und immer besser per Software nun hoch gesicherte Ladevarianten geschaffen (z.B. der neue Typ2-CSS)... Man denke mal zurück und vergleiche: was unterscheidet Diesel<->Heizöl bzw. AutogasLPG<->Heizflüssiggas... die Steuer!!!
Ich gehe mit Bestimmtheit davon aus, das wir in naher Zukunft für "Fahrstrom" andere Steuern zahlen wie für Lichtstrom... und wehe einer produziert dann Strom selbst und nutzt diesen selbst und direkt...
Auch die Hersteller der E-Autos wollen ja nicht, das man ihre Autos "alternativ" lädt oder wartet. Mietbatterien sind zwar teuer, aber man bekommt ab Punkt X OnBlock eine neue, bei Kaufbatterien sind nach ZeitX oft nur ein paar wenige Zelle "halbtot", aber die Kette ist nur so start wie ihr schwächstes Glied... der gesamte Akku ist dann real "halbtot" und es ist im gut per Software gesichertem Battmanagement nicht für "fremde" vorgesehen einzelne Zellen oder Blöcke zu tauschen. (was rein elektrotechnisch möglich wäre)
Hier in D werden wir statt Chiptuning für max. Leistung bald Hardcore Ladetuning für steuerfreien Ladestrom haben