Hier mal Artikel 4 mit den Begriffsbestimmungen:
https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
Email-Adressen fallen in die Kategorie "Allgemeine Personendaten". Bei Login-Daten versteht sich das fast von selbst - da geht es ja ganz ausdrücklich darum, dass sich eine Person gegenüber einem (Online-)System identifizieren soll.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg