Wenn Embarcadero diese schlichten Fakten verinnerlichen würde, so käme man normalerweise nicht auf die Idee, eine nach weniger als 5 Monaten erscheinende Version, die im Wesentlichen aus Korrekturen der von Anwendern ermittelten Fehler besteht und also faktisch eine Nachbesserung ist, kostenpflichtig zu machen.
Deshalb ist das eine Jahr Update-Subscription ja mittlerweile auch obligatorisch. Das deckt genau die Mindest-Verjährungszeit für gewerbliche Gewährleistung nach dem Kauf bzw. der Erstauslieferung ab. Ich bin mir nicht sicher, ob die Lieferung eines Upgrades, Updates oder Hotfixes während dieser Zeit diese Frist wieder von vorne beginnen lässt (d.h. eigentlich bin ich mir schon sicher daß es nicht so ist, aber ich bin eben auch kein Jurist).
Privatkunden haben da den Vorteil der Zwei-Jahresfrist. Die könnten dann das Produkt bei Nichtbehebung der Fehler (so sie denn ordnungsgemäß von ihnen im Einzelfall reklamiert wurden) eventuell zurückgeben. Einen Anspruch auf Fehlerbehebung hat man aber abschließend auch in diesem Fall nicht. Hier würde ich dann aber wohl auf eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer setzen, denn der ist für die Gewährleistung zuständig und nicht der Hersteller (außer es besteht Personalunion).