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Codehunter

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#21

AW: Anwendungsdesign: WO Dateianhänge speichern?

  Alt 25. Aug 2017, 10:09
Ich glaube ich muss meinen Gedankengang doch noch mal ein bisschen erläutern. Den Inhalt von GoBD kenne ich soweit ich ihn kennen muss (also nur den technisch relevanten Teil, nicht den buchhalterischen).

Die ursprüngliche Frage dieses Threads war: Wie soll man elektronische Dateianhänge (z.B. eingescannte Lieferscheine von Zulieferern) GoBD-konform ablegen? Wenn ich eure Ausführungen richtig verstehe ist es anwendungsseitig gar nicht vollständig zu erreichen, dass solche Dokumente 100% revisionssicher gespeichert werden. Nicht alle, wenn nicht gar nur die großen und teuren, Scansysteme unterstützen PDF-A. Wenn nun also JPEG- oder TIFF-Dateien eingeliefert werden und das originale Papierdokument dann geshreddert wird, kann die kundenseitige Implementierung des Systems die GoBD nicht erfüllen. Nur soll ich dann anwendungsseitig einen Filter einbauen der PDF-A bei den Importen erzwingt? Wäre das dann nicht schon wieder wettbewerbsrechtlich verboten? Oh man, ist man einmal in dem Paragrafenmoloch drin...

Ich könnte mir vorstellen, dass es Branchen gibt bei denen die praktische Umsetzung der GoBD noch richtig Schwierigkeiten machen wird. Ich kenne schon fünf Unternehmen, die wegen GoBD von rein elektronischer Belegführung wieder zurück auf Papier umgestellt haben nachdem Steuerprüfer ihnen die rein elektronischen Systeme madig gemacht hatten.
Ich mache grundsätzlich keine Screenshots. Schießen auf Bildschirme gibt nämlich hässliche Pixelfehler und schadet der Gesundheit vom Kollegen gegenüber. I und E zu vertauschen hätte den selben negativen Effekt, würde aber eher dem Betriebsklima schaden
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