Auch wenn TiGü die wesentlichen Aspekte schon genannt hat, noch ein Hinweis: Grundlage aller Überlegungen ist die Buchführung in Journalen. In diesen werden Erfassungsfehler durchgestrichen und die korrekten Daten in einem neuen Datensatz erfasst. Fehlbuchungen werden über Korrekturbuchungen berichtigt. Und solange der Prüfer die vorhandene Buchführung akzeptiert ist alles in Ordnung. Die Dokumente die der Buchung zu Grunde liegen sollten nicht editierbar sein, Bleistift wird hier nicht akzeptiert!
Für Dich heißt das, du solltest tunlichst keine Word-Dateien sondern z.B. PDF-A - Dateien verwenden.
Hier findest Du einen Einstieg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...e_Archivierung
Gruß
K-H