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AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
22. Apr 2017, 22:30
Meines Wissens darf man als Privatperson für einmalige Dienstleistungen auch Rechnungen ausstellen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung ist aber a) dass man auf diesen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, und b) man die Einnahmen aus diesen Rechnungen als Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit in einer Steuererklärung angibt, so dass diese in Einkommenssteuer und Sozialabgaben berücksichtigt werden können. Ob sich das unterm Strich für Dich rechnet, hängt von der Höhe der Zahlung ab.
Ein Gewerbe muss (meines Wissens) nur angemeldet werde, wenn man einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Bei zu geringen und zu unregelmäßigen Einnahmen kann das FA einem nämlich später Scheinselbstständigkeit unterstellen und die durch irgendwelche Ausgaben eingesparte MwST nachträglich berechnen.
Die sicherste Auskunft erteilt dir a) ein Steuerberater (wird nicht so viel kosten) und b) das FA (die machen das sogar Umsonst)
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