Allerdings wäre es praktisch, direkt beim Kunden einen zweiten Entwicklungsrechner aufzustellen um gewisse undokumentierte Funktionen direkt mit der (externen) Hardware des Kunden zu testen.
Und die Pro-Lizenz aus dem Berlin-Vertrag werd ich nicht einfach nochmal installieren dürfen, soweit ich das verstanden hab.
Solange die zusätzliche Installation ausschließlich von dir selbst genutzt wird spricht nichts dagegen. Lediglich wenn ein weiterer Entwickler damit arbeitet, muss eine separate Lizenz erworben werden.