Es gibt da nur eine richtige Antwort:
vorher im Zielland nachfragen!!
Das ist eine mögliche Lösung, damit weckt man dann aber ggf. auch schlafende Hunde.
Aber grob gesehen bist Du in erster Linie mal deutscher Bürger und damit dem deutschen Bürgerrecht und damit auch dem deutschen Steuerrecht unterworfen. Wenn Du als Tourist in einem anderen Land bist gelten für Dich dort primär erstmal nur das dortige Zivil- und Strafrecht.
Das deutsche Recht sagt: Solange Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist (und das gilt wenn Du mehr als 6 Monate in Deutschland bist und weniger als 6 Monate im Ausland), sind die Einnahmen hier, und Du musst die hier versteuern.
Das Arbeitsrecht in anderen Ländern ist vermutlich ähnlich geregelt, so dass Du - solange Du dort keinen Festwohnsitz hast und nicht länger als 6 Monate im Jahr dort bist - dort auch keine Probleme hast, wenn Du dort Deiner Arbeit nachgehst.
Hast Du eine Berufs-Rechtschutzsversicherung? Die bieten meistens auch kostenlose Rechtsberatungen an.
Ansonsten geh mal zu einem Fachanwalt für internationales Steuerrecht und frag dort mal an. So teuer dürfte dort eine Beratung - für ein konkretes Land - auch nicht sein. Der weiss wo er nachschauen muss und hat das dann sicher recht flott recherchiert.