Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
Für das deutsche Urheberrecht ist das soweit richtig und wird m.W. nach auch so von deutschen Gerichten gehandhabt.
ABER: Für das Ausland gilt das nicht.
(oder anders ausgedrückt "Andere Länder, andere Gesetze")
Das ist der Grund, warum ich immer eine einfache, englische Lizenz dazulegen. In Deutschland hat die keine Gültigkeit (da englisch) und es greift mein "automatisches" Urheberrecht. Überall sonst gilt dann die beigelegte Lizenz.