Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist für einen Juristen das gleiche.
Eben nicht! Gerade, weil das nicht das gleiche ist, hat es auch unterschiedliche Bezeichnungen.
Ich kenne dann auch noch den "bedingten Vorsatz", der n.m.W. eher zur groben Fahrlässigkeit tendiert.
Ergänzung: Es ist eben doch noch ein feiner Unterschied, ob man ein Haus anzündet oder - ordnungsgemäß gesicherte und betriebene - Kerzen absichtlich darin brennen läßt und es dennoch verläßt.