In Deutschland ist es halt so, dass man sich nicht einfach so von der Haftung ausschließen kann, darum haben des viele Copyleft-Lizenzen hier schwer und können im Zweifel von der Gegenseite rechtlich für Nichtens erklärt werden.
Das wird wohl nur ein Gericht können. Tatsächlich sieht es mit dem Haftungsausschluß dann trüb aus, wenn man vorsätzlich (auch grob fahrlässig? nicht mal das ist n.m.W. definiert) Schadfunktionen implementiert.
Ich verstehe überhaupt nicht, wo das Problem ist. Man muß keine "vorgefertigten" Lizenzen benutzen. Man schreibt als Urheber einfach in sein Programm oder nicht versteckt in irgendwelche Begleittexte (im Projekt und / oder auf im Internetauftritt), was man erlaubt und was man verbietet. Meine Güte, welch ein Aufriß wegen eines Gratisprogrammes.