Ja, meinetwegen, ist ein wenig schwarz gemalt, aber wie auch immer.
Diese Anforderungen ergeben sich ja nicht primär daraus, dass der verantwortliche Buchhalter Nummerologe ist. Oft sind es eher Sachzwänge aus irgendwelcher Legacy Software, was weis ich. Die Anforderung hat der TE gesetzt oder das Tochterunternehmen, ...
Ich würde an der Stelle keine Sachzwänge durch einen Datentyp in Kauf nehmen, geschweige durch Regularien, die sich aus der Verwendung Nutzung einer
DB Funktion ergeben, die nicht dafür gedacht ist, ein Primärschlüssel und die
DB Hilfskonstrukkte dazu sind halt was anderes als eine Rechnungsnummer.
Speicherplatz kostet auch nicht mehr so viel, dass man hier mit Bits rechnen muss.
Ob oder welche Arbeitsabläufe (Aktensortierung) hinter solchen Dingen stecken, kann man aus der Ferne auch nicht sagen.
Und eine 20 stellige Rechnungsnummer ist doch irgendwie auch .. beeindruckend.. oder nicht