Auch wenn es vielleicht
OT ist,
diese Diskussion über das Zustandekommen eines Vertrages ist müßig solange wir nicht wissen ob es sich um Kaufleute (Voll/Minder) oder Nichtkaufleute handelt. Und um solche Fragen zu klären, sollte man sich tunlichst an einen RA wenden.
Gruß
K-H
P.S.
Ein Vertrag bedarf
nicht der Schriftform!