Zitat:
Meine einzige Chance ist es zu behaupten, dass ich während der Anmeldung und der Gebotsabgabe nicht auf die AGB aufmerksam gemacht wurde, sie nicht gelesen habe und dass sie nicht ein Teil des Kaufvertrages geworden sind. Um das zu behaupten, muss ich wissen, ob die Form für die Gebotsabgabe einen Hinweis auf die AGB enthält. Diese Form finde ich nicht, da die Seite die zu verkaufenden Domains nicht listet und ich den Bestellvorgang nicht wiederholen kann.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ich vermute, dass deren Forderung nicht werthaltig ist. Frage sie, wie sie ihre Forderung begründen. Bevor Du zahlst, solltest Du zum Rechtsanwalt gehen.
In so eine AGB kannst Du vieles schreiben, es ist nur nicht immer alles gültig. Und vereinbart muss sie auch erst einmal sein.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.