@Luckie Vollkommen richtig, aber....
Anwalt benötigst Du, wenn ein Einschreiben/ Schreiben vom Gericht kommt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid. Mit diesem müßtest Du ggf. umgehend zum Anwalt.
Vorher kannst Du -meines Erachtens- alles ignorieren.
Dieser letzte Satz ist meines Erachtens das mögliche Problem, denn das "kann" richtig in die Hose gehen, und das wollen wir doch alle nicht, oder? Also sollte man auch darauf hinweisen dürfen.
Man möge mir verzeihen, aber das stimmt nicht!
Auch zur Abwehr eines gerichtlichen Mahnbescheides benötigt man keinen Anwalt. Man kann diesem innerhalb der Frist einfach widersprechen und muß das auch nicht begründen. Unterläßt man das, wird die Forderung allerdings rechtskräftig, also vollstreckbar, auch dann, wenn sie eigentlich unrechtsmäßig ist. Nach dem Widerspruch ist der Gängeler hingegen so klug als wie zuvor und hatte außer Kosten nichts. Natürlich kann er immer noch klagen, der Rechtsweg steht ja jedermann (und nicht nur jedem Mann) offen.
Generell ist es jedoch ratsam, sich möglichst früh und auch aus verschiedenen Richtungen zu wehren.