Nicht so schnell. Nach gültiger Rechtsauffassung genügt es, dass derjenige, der den juristischen Rat gegeben hat, den Anschein erweckte, als sei er sachkundig. Und dafür genügt es mitunter bereits, wenn er eine den Anschein erweckende Schreibweise oder derartige Formulierungen benutzt, ohne darauf hinzuweisen, dass er ein Laie ist.
Das ist ein Brüller. Jetzt maßen sich also Juristen auch schon an, bestimmte Formulierungen nur für sich zu verwenden. Dabei haben die Juristen nahezu sämtliche Formulierungen aus der Alltags-/Umgangssprache übernommen, wenn auch teilweise schon vor geraumer Zeit.
Nach der Logik können also auch diejenigen, die etwas in die Wikipedia hineinklimpern, haftbar gemacht werden. Viel Spaß beim Ermitteln.