Also eine Rechtsberatung i.S. des Rechtsberatungsrechtes (übrigens ein bis heute an-/fortdauerndes Nazirecht) wird - und kann! - hier wohl niemand geben, das setzt juristiche Vorbildung, deshalb wohl mindestens das zweite Staatsexamen und/oder eine Rechtsanwaltszulassung voraus. Nur, daß bei einer juristischen Beratung der Berater auch für seine Aussagen haftbar gemacht werden kann, zumindest, wenn es eindeutig eine Falschberatung war.
Wenn man Deine letzte Aussage genau nimmt, dann darf bzw. kann es ja auch keine juristischen Foren geben, in denen es vor Meinungen und auch Empfehlungen nur so wimmelt. Es gibt sie jedoch.
Und ob ein Gericht sich über geltende Gesetze hinwegsetzen und damit Recht beugen wird, das kann leider auch kein Anwalt sicher prognostizieren.
Nicht so schnell. Nach gültiger Rechtsauffassung genügt es, dass derjenige, der den juristischen Rat gegeben hat, den Anschein erweckte, als sei er sachkundig. Und dafür genügt es mitunter bereits, wenn er eine den Anschein erweckende Schreibweise oder derartige Formulierungen benutzt, ohne darauf hinzuweisen, dass er ein Laie ist.